Versand
LIEFERUNGEN:
Lieferungen innerhalb Österreichs erfolgen an die vom VP bekanntgegebene Adresse, ansonsten an den Sitz des VP.
ZUSTELLKOSTEN BEI LIEFERUNGEN INNERHALB ÖSTERREICH PRO LIEFERANSCHRIFT:
- Unter 700€ Auftragssumme: 60€ pro Zustellung
- Über 700€ Auftragssumme: Zustellung frei Haus
- Einzelversand der Artikel 1075 – 1078 kostet € 5,-.
- Zustellkosten ins Ausland nur auf Anfrage.
EINFUHR- UND ZOLLVORSCHRIFTEN, AUSFUHRBESTIMMUNGEN:
Der Kunde hat bei der Bestellung die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Er selbst trägt das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Warenversand in das Ausland, der Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Kunden, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handels-kammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.
LIEFERTERMIN, GEFAHRENÜBERGANG:
1. Liefertermine sind für Gager GesmbH nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich im Auftragsformular vermerkt wurde oder von Gager GesmbH eine schriftliche Bestätigung erfolgte.
2. Gager GesmbH ist nicht verantwortlich für Lieferhindernisse, die in der Sphäre von Zulieferern oder Herstellern gelegen sind. Im Falle einer unverschuldeten Lieferunmöglichkeit ist Gager GesmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei der Kunde darüber unverzüglich informiert wird. Ein Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Kunde hat bei der Entgegennahme der Waren dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder allenfalls bevollmächtigte Personen die Waren übernehmen.
3. Die Leistungsgefahr geht mit Übergabe der Vertragsware an den Spediteur/Frachtführer über, wenn der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft ist. Wenn Gager GesmbH die Ware an einen Verbraucher übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Gager GesmbH vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.